Schluss
mit Schluss-
licht!
Schluss mit Schlusslicht!
Für die Gleichstellung des Kindergartens im Schulgesetz.
Wir setzen auf gute Bildungsqualität
Wir fordern
Anerkennung
Lektionen
gleicher Lohn
das Obligatorium

– Erhaltung des 100% Pensums im Kindergarten/Zyklus 1
– Unterricht en bloc  
– Weiterführung des Halbklassenunterrichts
– Beibehaltung der präventiven IFP Lektionen im Unterricht

Bitte nehmt Stellung zur Vernehmlassung!

Link zur Teilrevision des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz; BR 421.000) 
Eröffnung: 31. August 2023
Frist abgelaufen: 28. November 2023

Im Link findet ihr einen offiziellen Fragebogen für eine Stellungnahme. Es ist auch möglich, eine eigenständige  Formulierung unabhängig vom Fragebogen einzureichen. Orientiert euch bitte an den LEGR-Forderungen. Mehr dazu in den angehängten Dokumenten.

Vorlage des LEGR zur Stellungnahme
Tipps und Anleitung zum Verfassen einer Stellungnahme
Vorlage Fraktion Kindergarten
Die Stellungnahme wird am besten als Anhang per E-Mail abgegeben an info@ekud.gr.ch


Wir fordern die Gleichstellung des Kindergartens mit der Primarstufe. Dies soll in der Revision des Schulgesetzes verankert werden. Wir fordern gleiche Anstellungsbedingungen; Anstellung in Lektionen statt Stunden, Gleicher Lohn, Obligatorium für den Kindergarten, Anerkennung der Klassenleitungsfunktion 

  • Anerkennung der Klassenleitfungsfunktion
    Abschluss in Bachelor of Arts in Pre-Primary Educationim EDK seit 2020 den Titel: Lehrperson Primar, Zyklus 1.
  • Anstellung in Stunden statt Lektionen
    seit 2018/19 Lehrplan 21, Zyklus 1.
  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
    Der Art. 59 des Schulgesetzes definiert die Aufgaben der Lehrpersonen der Bündner Volksschule, welche die Kindergartenlehrpersonen vollumfänglich erfüllen.
  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
    Im totalrevidierten Schulgesetz2013 wird der Kindergarten in Art. 6 Abs. 1 explizit zum Bestandteil der Volksschule erklärt.
Wir fordern
Anerkennung
Lektionen
gleicher Lohn
das Obligatorium
Wir fordern
Anerkennung
Lektionen
gleicher Lohn
das Obligatorium

Kindergartenlehrpersonen haben, adäquat zu  einer Primarlehrperson, die gleiche Ausbildung, den gleichen Lehrauftrag, den gleichen Arbeitsaufwand, das gleiche Tätigkeitsfeld und sind ein vollwertiger Teil des Schulhaussystems. Trotz gleicher Ausbildung wird die Arbeit von Primar- und Kindergartenlehrpersonen ungleich behandelt.

Wir fordern die Gleichstellung des Kindergartens mit der Primarstufe und die gleichen Anstellungsbedingungen. Dies soll in der Revision des Schulgesetzes verankert werden.


Unsere Forderungen

  • Anerkennung der Klassenleitungsfunktion
    Für die Primar- und Sekundarstufe wurde im Schulgesetz die Klassenleitungsfunktion eingeführt und mit einer Lektion pro Woche entschädigt. Bei den Kindergartenlehrpersonen jedoch nicht, obwohl sie in Bezug auf Klassenführung dieselben gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben wahrnehmen.
  • Anstellung in Lektionen statt Stunden
    Der Unterricht im Kindergarten wird, anders als bei den 45 Minuten Lektionen der Lehrpersonen, in Stunden gerechnet. Obwohl er nicht fächerorientiert ausgeführt wird, kann der Unterricht trotzdem in Lektionen abgerechnet werden. Die Vergleichbarkeit zwischen den Zyklen wird einfacher, sowie die Stundentafelplanung und die Zusammenarbeit mit den Heilpädagogen*innen.
  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
    Graubünden zeigt den grössten Paygap zwischen den Kindergartenlehrpersonen gegenüber den Primarlehrpersonen in Deutschschweizer Kantonen auf. Mit CHF. 61’620.- Anfangslohn ist der Bündner Kindergartenlohn schweizweit der mit Abstand  tiefste Lehrerpersonenlohn.
  • Obligatorium für den Kindergarten
    Im Lehrplan 21 sind 11 Bildungsjahre aufgeführt, dennoch sind die 2 Kindergartenjahre nicht obligatorisch. Dies macht keinen Sinn, da der Kindergarten dem Zyklus 1 angehört und dieser für beide Stufen als obligatorische Schulzeit gelten sollte.

Wir fordern die Gleichstellung des Kindergartens mit der Primarstufe. Dies soll in der Revision des Schulgesetzes verankert werden. Wir fordern gleiche Anstellungsbedingungen; Anstellung in Lektionen statt Stunden, Gleicher Lohn, Obligatorium für den Kindergarten, Anerkennung der Klassenleitungsfunktion 

  • Anerkennung der Klassenleitfungsfunktion
    Abschluss in Bachelor of Arts in Pre-Primary Educationim EDK seit 2020 den Titel: Lehrperson Primar, Zyklus 1.
  • Anstellung in Stunden statt Lektionen
    seit 2018/19 Lehrplan 21, Zyklus 1.
  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
    Der Art. 59 des Schulgesetzes definiert die Aufgaben der Lehrpersonen der Bündner Volksschule, welche die Kindergartenlehrpersonen vollumfänglich erfüllen.
  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
    Im totalrevidierten Schulgesetz2013 wird der Kindergarten in Art. 6 Abs. 1 explizit zum Bestandteil der Volksschule erklärt.
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Weiterführende Informationen
Lohntabelle Kindergarten SchweizPDF
Kontakt
LEGR
legr.chgeschaeftsstelle@legr.ch

Kindergartenfraktion
Präsidium Kindergartenfraktion, Sarah Welschinger
kindergarten@legr.ch
Wir fordern
Anerkennung
Lektionen
gleicher Lohn
das Obligatorium

Wir fordern die Gleichstellung des Kindergartens mit der Primarstufe. Dies soll in der Revision des Schulgesetzes verankert werden. Wir fordern gleiche Anstellungsbedingungen;

  • Anerkennung der Klassenleitfungsfunktion
  • Anstellung in Stunden statt Lektionen
  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
  • Obligatorium für den Kindergarten

Wir fordern die Gleichstellung des Kindergartens mit der Primarstufe. Dies soll in der Revision des Schulgesetzes verankert werden. Wir fordern gleiche Anstellungsbedingungen; Anstellung in Lektionen statt Stunden, Gleicher Lohn, Obligatorium für den Kindergarten, Anerkennung der Klassenleitungsfunktion 

  • Anerkennung der Klassenleitfungsfunktion
    Abschluss in Bachelor of Arts in Pre-Primary Educationim EDK seit 2020 den Titel: Lehrperson Primar, Zyklus 1.
  • Anstellung in Stunden statt Lektionen
    seit 2018/19 Lehrplan 21, Zyklus 1.
  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
    Der Art. 59 des Schulgesetzes definiert die Aufgaben der Lehrpersonen der Bündner Volksschule, welche die Kindergartenlehrpersonen vollumfänglich erfüllen.
  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
    Im totalrevidierten Schulgesetz2013 wird der Kindergarten in Art. 6 Abs. 1 explizit zum Bestandteil der Volksschule erklärt.
Grundlage der Gleichstellung

Kindergartenlehrpersonen haben, adäquat zu  einer Primarlehrperson...

... die gleiche Ausbildung.

Abschluss in Bachelor of Arts in Pre-Primary Education
im EDK seit 2020 den Titel: Lehrperson Primar, Zyklus 1

.... den gleichen Lehrauftrag.

Seit 2018/19 Lehrplan 21, Zyklus 1

.... den gleichen Arbeitsaufwand.

Der Art. 59 des Schulgesetzes definiert die Aufgaben der Lehrpersonen der Bündner Volksschule, welche die Kindergartenlehrpersonen vollumfänglich erfüllen.

... sind ein vollwertiger Teil vom Schulhaussystem.

Teilnahmen an Teamsitzungen, GST- Sitzungen, Arbeitsgruppen, SCHIWE, Anlässe, Projekte

.... das gleiche Tätigkeitsfeld.

Im totalrevidierten Schulgesetz 2013 wird der Kindergarten
in Art. 6 Abs. 1 explizit zum Bestandteil der Volksschule erklärt