– Erhaltung des 100% Pensums im Kindergarten/Zyklus 1
– Unterricht en bloc
– Weiterführung des Halbklassenunterrichts
– Beibehaltung der präventiven IFP Lektionen im Unterricht
Link zur Teilrevision des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz; BR 421.000)
Eröffnung: 31. August 2023
Frist abgelaufen: 28. November 2023
Im Link findet ihr einen offiziellen Fragebogen für eine Stellungnahme. Es ist auch möglich, eine eigenständige Formulierung unabhängig vom Fragebogen einzureichen. Orientiert euch bitte an den LEGR-Forderungen. Mehr dazu in den angehängten Dokumenten.
Vorlage des LEGR zur Stellungnahme
Tipps und Anleitung zum Verfassen einer Stellungnahme
Vorlage Fraktion Kindergarten
Die Stellungnahme wird am besten als Anhang per E-Mail abgegeben an info@ekud.gr.ch
Wir fordern die Gleichstellung des Kindergartens mit der Primarstufe. Dies soll in der Revision des Schulgesetzes verankert werden. Wir fordern gleiche Anstellungsbedingungen; Anstellung in Lektionen statt Stunden, Gleicher Lohn, Obligatorium für den Kindergarten, Anerkennung der Klassenleitungsfunktion
Kindergartenlehrpersonen haben, adäquat zu einer Primarlehrperson, die gleiche Ausbildung, den gleichen Lehrauftrag, den gleichen Arbeitsaufwand, das gleiche Tätigkeitsfeld und sind ein vollwertiger Teil des Schulhaussystems. Trotz gleicher Ausbildung wird die Arbeit von Primar- und Kindergartenlehrpersonen ungleich behandelt.
Wir fordern die Gleichstellung des Kindergartens mit der Primarstufe und die gleichen Anstellungsbedingungen. Dies soll in der Revision des Schulgesetzes verankert werden.
Unsere Forderungen
Wir fordern die Gleichstellung des Kindergartens mit der Primarstufe. Dies soll in der Revision des Schulgesetzes verankert werden. Wir fordern gleiche Anstellungsbedingungen; Anstellung in Lektionen statt Stunden, Gleicher Lohn, Obligatorium für den Kindergarten, Anerkennung der Klassenleitungsfunktion
Wir fordern die Gleichstellung des Kindergartens mit der Primarstufe. Dies soll in der Revision des Schulgesetzes verankert werden. Wir fordern gleiche Anstellungsbedingungen;
Wir fordern die Gleichstellung des Kindergartens mit der Primarstufe. Dies soll in der Revision des Schulgesetzes verankert werden. Wir fordern gleiche Anstellungsbedingungen; Anstellung in Lektionen statt Stunden, Gleicher Lohn, Obligatorium für den Kindergarten, Anerkennung der Klassenleitungsfunktion
Kindergartenlehrpersonen haben, adäquat zu einer Primarlehrperson...
Abschluss in Bachelor of Arts in Pre-Primary Education
im EDK seit 2020 den Titel: Lehrperson Primar, Zyklus 1
Seit 2018/19 Lehrplan 21, Zyklus 1
Der Art. 59 des Schulgesetzes definiert die Aufgaben der Lehrpersonen der Bündner Volksschule, welche die Kindergartenlehrpersonen vollumfänglich erfüllen.
Teilnahmen an Teamsitzungen, GST- Sitzungen, Arbeitsgruppen, SCHIWE, Anlässe, Projekte
Im totalrevidierten Schulgesetz 2013 wird der Kindergarten
in Art. 6 Abs. 1 explizit zum Bestandteil der Volksschule erklärt